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Die Zunft zur Rose Stein am Rhein

Die Entstehung der beiden Zünfte in Stein am Rhein Kaufleutstube oder Zunft zur Rose und Herrenstube oder Zunft zum Kleeblatt wird in den Beginn des 15. Jahrhunderts zurückverlegt. Die erste Nachricht über die Kaufleutstube ist im Wachtrodel von Stein (1448) enthalten, wonach dieselbe als Hausbesitzerin ein Wachtgeld zu entrichten hatte. Sie besass schon damals die Oberstube als Gesellschaftshaus. Auch im Klosterurbar von St. Georgen zu Stein (1522) ist die Kaufleutstube als Hausbesitzerin aufgeführt und hat demgemäss dem Kloster den Grundzins zu entrichten. Der Eintrag lautet: „item kouffleutstub (zahlt) 6 Pfg vom hus“.

​Die Oberstube ist ein prächtiger spätgotischer Bau, der wohl von der Zunft an dieser Lage erstellt worden ist.

Im 19. Jahrhundert wurde das Haus verkauft und ist heute im Besitz der Familie Schnewlin, welche das alte Gebäude mit Verständnis unterhält. Die Oberstube ist heute noch ein sichtbares Zeugnis für die ehemalige Bedeutung der Kaufleutstube im Leben des Steiner Bürgers.

Die Herrenstube mag ursprünglich die Trinkstube der adeligen geistlichen Herren von Stein und Umgebung gewesen sein, doch die alten Belege aus dem 15. Jahrhundert zeigen schon den bürgerlichen Charakter der Gesellschaft (Heinrich Waldvogel: „Die Zunft zum Kleeblatt 1930“). Andere noch bestehende alte Stuben wurden durch Ratsbeschluss von 1631 aufgehoben und jeder Hausbesitzer verpflichtet, einer der beiden zugelassenen Gesellschaften sich anzuschliessen. Es wurde eine Art Zunftzwang eingeführt, der bis Mitte des 19. Jahrhunderts dauerte, weshalb auch die damals in Stein neu zugezogenen Familien in diese oder jene Gesellschaft aufgenommen wurden.

 

Der Zweck der beiden Gesellschaften war in erster Linie die Fürsorge für ihre Mitglieder und deren Angehörigen. Das Armenwesen war damals nicht öffentlich geregelt, sondern es blieb solchen Gesellschaften vorbehalten im Sinne einer Vereinigung auf Gegenseitigkeit einander beizustehen. Das war die grosse soziale Aufgabe, die diese Gesellschaften, Zünfte, Bruderschaften, wie sie in den einzelnen Städten sich nannten, erfüllten und damit die Helfer der Kirche in der Sorge für Witwen und Waisen waren. In den Statuten der Kaufleutstube von 1897 wird als Zweck angegeben: 1. Unterstützung der Mitglieder in Zeiten der Not. 2. Förderung von gemeinnützigen Unternehmungen der Vaterstadt. 3. Hülfeleistung an besonders bedrängte Orte im weiteren Vaterlande. Das ist die althergebrachte Aufgabe der Gesellschaft. Sie ist auch die Erklärung für das nach Jahrhunderten zählende Alter dieser Genossenschaften. Die Öffentlichkeit wachte aber auch über diese Pflichten. Als im Jahre 1835 die beiden Gesellschaften in Stein beschlossen, das Zunftvermögen zu verteilen und jedem Mitgliede 50 Gulden zu schenken, da schritt die Regierung von Schaffhausen ein, allerdings zu spät. Sie erklärte, dass sie inskünftig dafür sorgen werde, dass das von den Vorfahren zu gemeinnützigen Zwecken gestiftete Vermögen für Zeiten der Not aufbewahrt, ohne dringende Ursachen nicht angegriffen, sondern ungeschmälert auf die Nachkommen übertragen werden müsse. Das war und ist der ethische Gehalt dieser bürgerlichen Gesellschaften.

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Das Vorhandensein eines in diesen Zeiten beträchtlichen Vermögens brachte es mit sich, dass die Gesellschaften Geldgeber waren für ihre Mitglieder, um dem aufstrebenden Bürger mit Darlehen zur Seite zu stehen. Die Vermögensverwaltung spielte immer einen wichtigen Verhandlungsgegenstand.

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Die Gesellschaften hatten aber auch als Vereinigung von Bürgern eine wichtige politische Aufgabe. In den Trinkstuben beim Gespräch über Ereignisse innerhalb und ausserhalb der Stadt bildete sich allmählich die Stellungnahme des einzelnen Bürgers zu den politischen Tagesfragen. In diesem Rahmen wurden auch die zur Leitung des Geschickes der Stadt fähigen Männer gefunden. Die reiche Geschichte des kleinen Gemeinwesens vom 15. Jahrhundert bis in die Neuzeit hinein ist innig mit dem Leben der beiden Gesellschaften verknüpft. Um 1799 wurden den Zünften verfassungsmässigere Funktionen zugewiesen, sie wurden eigentliche politische Organe, in welchen örtliche und kantonale Politik gemacht wurde. Erst in der Mitte des 19. Jahrhunderts wurden diese Aufgaben den Zünften wieder abgenommen und gingen teilweise auf die politischen Parteien über.

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Das Zunftleben müssen wir uns als bescheiden vorstellen. Nicht immer herrschte grosse Zeit, meistens waren die Zeiten geruhsam und in engem kleinbürgerlichen Dahindösen gingen die Stunden dahin. Es mag ein gemütvoller Betrieb gewesen sein, wenn die Zünfte abends in einem Zinnkrüglein ihren Schoppen mitbrachten und in der Zunftstube den alten silbernen Becher, vielleicht gestiftet von einem Ahnherrn, vom Gestell nahmen, um daraus den Wein zu schlürfen.

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Im Jahre 1803 bestimmte die Kaufleutstube, dass die verstorbenen Zunftmitglieder sowie die verstorbenen Angehörigen „ohne Kosten“ zur letzten Ruhe getragen werden sollten. Im sog. Leichenbuch sind die Namen der Verstorbenen genannt und auch die zwei bis acht Männer, welche auf jungen Schultern den Sarg auf den Friedhof trugen. Diese schöne Sitte wurde bis 1890 gepflegt.

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Eine Gruppe, welche wirtschaftliche und politische Macht besitzt, wie die beiden Steiner Zünfte, ist immer inneren Streitigkeiten und Eifersüchteleien sachlicher und persönlicher Art ausgesetzt. So gab es manche Differenzen zwischen einzelnen Bürgern oder ganzen Familiengruppen. Das mochte wieder Abwechslung bringen. Dabei aber haben sich nicht die Zünfte befehdet, wie etwa die politischen Parteien es heute tun. Die Zunftmitglieder waren unter sich nicht einig und gerieten innerhalb ihrer Zunft aneinander. Das ist durchaus verständlich, denn die Zunftmitglieder waren kraft ihrer Geburt dieser oder jener Zunft zugeteilt. Es mag oft leidenschaftlich und heftig hergegangen sein und brachte wieder Wallung hinein. Doch fehlte es auch nicht an frohen Gelagen, bei welchen dann für Stunden alte Zwiste vergessen wurden.

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Heute ist es um die Zünfte stiller geworden. Sie haben ihre grossen Aufgaben abgeben müssen. Die öffentliche Hand übernahm die Fürsorge, die eingehend gesetzlich geregelt ist. Die politischen Funktionen und die staatsbürgerliche Einführung sind auf die politischen Parteien übergegangen. So sind die Zünfte vom öffentlichen Leben abgetreten. Sie bleiben aber ein Zeugnis einer Zeit, in der die Selbsthilfeorganisation des Bürgers das öffentliche und private Leben getragen haben und nicht der Staat oder die Gemeinde. Die Aufgabe der Zünfte hat sich gewandelt. Sie ist aber doch, wenn auch auf anderem Gebiete, geblieben: Neben der Erfüllung der statutarischen Pflichten die Pflege und Erhaltung von Heimat und Geschichte.

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